Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Projekte der GGBH mit Ausnahme von Firmenschulungen und Einzeltrainings.
1. Voraussetzung zur Teilnahme
1.1 An den Projekten der Gemeinnützigen Gesellschaft für berufliche Bildung kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
1.2 Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem SGB II bzw. SGB III in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von der/dem Teilnehmenden selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Teilnahmegebühren.
2. Anmeldung
Für die Teilnahme ist ein entsprechender schriftlicher Vertrag abzuschließen. Mit Vertragsschluss erkennt der/die Teilnehmende die Teilnahmebedingungen an.
3. Rücktritt
3.1 Der/die Teilnehmende hat, unabhängig von dem Widerrufsrecht nach §§ 346 ff. BGB, das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Projekt zurückzutreten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Projektbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und der GGBH zugestellt werden.
3.2 Teilnehmer*innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die von Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gefördert werden, sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen dem/der Teilnehmenden keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung ist der GGBH nachzuweisen.
4. Fälligkeit der Teilnahmegebühr und Mahnung
Sofern nach dem SGB III mit dem Kostenträger keine Direktzahlung vereinbart wurde oder die Gebühren über Bildungsgutschein bzw. Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein abgerechnet werden können, gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungenen:
4.1 Der/die Teilnehmende verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
4.2 Die Gebühren werden wie folgt fällig:
– Teilnahmegebühren: bei Projektbeginn;
– Prüfungsgebühren: bei Anmeldung zur Prüfung;
– sonstige Gebühren: bei Leistung
4.3 Für Projekte, die länger als drei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt.
4.4 Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offenen Teilnahmegebühren wird sofort fällig.
4.5 Bei verspäteter Zahlung kann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 3,00 für jede Mahnung erhoben werden.
4.6 In begründeten Einzelfällen – insbesondere bei einer Übernahme der Teilnahmekosten durch einen Kostenträger wie z. B. die Arbeitsverwaltung – können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
5. Kündigung
Für die Teilnahme an den Projekten gelten folgende Kündigungsfristen:
5.1 Der erste Monat gilt als Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Frist gekündigt werden.
5.2 Nach der Probezeit kann der/die Teilnehmende mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Erster Kündigungstermin ist drei Monate nach Projektbeginn und dann jeweils monatlich.
5.3 Die Kündigung erfolgt schriftlich. Das Fernbleiben des/der Teilnehmenden vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehr- und/oder Ausbildungskräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
5.4 Der/die Teilnehmende ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt.
6. Projektangebot und Änderungen
6.1 Die GGBH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn gültigen Curriculums. Die GGBH behält sich Änderungen vor, das Bildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden.
6.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während des Projekts notwendig werden, werden diese dem/der Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. In diesem Fall hat der/die Teilnehmende das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse (vgl. Ziffer 1.2.) zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 3. bleibt unberührt.
6.3 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft und der Ausfall einzelner Unterrichtsstunden ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
6.4 Die GGBH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der GGBH nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Projekte abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
7. Hinweise im Sinne des Datenschutzes (DGVO)
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Projektdurchführung erhoben werden, werden bei der GGBH elektronisch gespeichert, bearbeitet und ausschließlich projektbezogen oder zur Versendung weiterer Informationen weiterverwendet.
8. Sonstiges
Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht. Nebenabmachungen, die einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen abändern oder ergänzen bedürfen der Schriftform und müssen sowohl von dem/der Teilnehmenden, als auch der GGBH unterzeichnet sein. Die GGBH übernimmt keine Haftung für den Verlust eingebrachter Dinge.
Gerichtsstand: Hildesheim